Vorteile und Perspektiven
Die Ausbildung zur/zum Sozialversicherungs-Expertin/-Experten ermöglicht Ihnen ein vertieftes Verständnis des gewählten Sozialversicherungszweiges, zeigt Ihnen das Zusammenwirken von verschiedenen Rechtsgebieten auf und erlaubt Ihnen, die erworbenen Fähigkeiten praxisnah auf anspruchsvollem Niveau umzusetzen. Anhand von konkreten Fällen gelingt die Erarbeitung des umfangreichen Stoffs.
Zielpublikum
Sie gehören zu den qualifizierten Fachkräften, die Ihre umfassenden Fachkenntnisse in einer Sozialversicherungsfachrichtung mit Schwergewicht in einem Bereich vertiefen wollen. Sie möchten Ihr Wissen in Koordination, sozialpolitischen Fragen, internationalen Themen und Recht abrunden.
Kurzbeschreibung
Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten sind bei Sozialversicherungen, Sozialdiensten, öffentlichen Verwaltungen, im Personalwesen oder in der Privatwirtschaft tätig. Sie übernehmen eine umfassende und qualifizierte Funktion im gesamten Bereich der Sozialversicherungen (vornehmlich in den Zweigen AHV, ALV, BV, IV, KV, und UV). Sie beraten als kompetente Spezialisten Arbeitgebende, Versicherte, Behörden und Institutionen in allen Belangen dieser Zweige und entwickeln Lösungsvorschläge aufgrund der Kundenbedürfnisse. Durch die steigende globale Mobilität der Erwerbstätigen kommt dabei den Sozialversicherungsabkommen mit fremden Staaten immer höhere Bedeutung zu.
Zulassungsbedingungen
Sozialversicherungsfachfrau/fachmann mit eidg. Fachausweis
Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie
• den eidgenössischen Fachausweis für Sozialversicherungs-Fachleute oder einen gleichwertigen Ausweis besitzen
• und seit dessen Erwerb eine mindestens einjährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweisen.
Die Wegleitung und Prüfungsordnung zur höheren Fachprüfung finden Sie unter www.svs-feas-fias.ch.