Zielpublikum
Lernende, die über einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb verfügen. Das Fähigkeitszeugnis kann auch über die kostenpflichtige Handelsschule erreicht werden.
Zulassungsbedingungen
Zulassungsvoraussetzung ist ein Lehrvertrag mit einem kaufmännischen Ausbildungsbetrieb. Der Standort des Lehrbetriebs entscheidet über den Schulstandort.
Lernende mit Erstabschluss können vor Lehrbeginn beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA, Kasernenstrasse 27, Postfach, 3000 Bern 22) ein Gesuch um Lehrzeitverkürzung bzw. Dispensationen stellen:
Alle abgeschlossenen Erstausbildungen (EFZ, gymnasiale Matur, Berufs- oder Fachmatur, Fachmittelschule)
• Lehrzeitverkürzung auf zwei Jahre: Maturitäts-, Berufsmaturitäts- und Mittelschulabschlüsse
• Dispensationen von einzelnen Fächern, in der Regel von Sprachen: Für bereits erworbenes, anerkanntes Fremdsprachenzertifikat auf Niveau B1 oder höher ist eine Dispensation von der betreffenden Fremdsprache möglich.
Wer eine Lehre als Kauffrau/Kaufmann beginnt, sollte das Tastaturschreiben beherrschen. Sind Sie nicht sicher, ob Sie den Anforderungen genügen? Dann erkundigen Sie sich bei uns, wann die nächste Standortbestimmung zum Tastaturschreiben stattfindet. Wir führen mehrmals im Jahr Standortbestimmungen (Standard: ECDL Typing Certificate) und Tastaturschreibkurse durch.