Vorteile und Perspektiven
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, den eidg. anerkannten Titel «dipl. Rechtsfachmann HF / dipl. Rechtsfachfrau HF» zu führen. Rechtsfachleute (Paralegal) sind überall dort anzutreffen, wo es gilt, juristische Arbeit effizient, speditiv und zugleich sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen.
- In Anwaltskanzleien und Treuhandunternehmungen erbringen Paralegal Leistungen, die der Klientel direkt verrechnet werden.
- In Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungsgesellschaften sowie Handels- und Industrieunternehmen sind Paralegal Mitglieder des juristischen Teams.
- In Bundes-, Kantons-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in Verbänden und anderen Institutionen kümmern sich Paralegal um eine juristisch korrekte und effiziente Geschäftsabwicklung.
- In Human-Resource-Management-Abteilungen wirken Paralegal unter anderem an einer juristisch einwandfreien Personalführung mit.
- In Patentanwaltsbüros sowie Patent- und Markenabteilungen grösserer Firmen sind Paralegal für die administrative Abwicklung von Schutzrechts-Anmeldungen und die Verwaltung von Schutzrechts-Portefeuilles verantwortlich.
- An Gerichten und bei Strafuntersuchungsbehörden tragen Paralegal zur effizienten Verfahrens- und Aktenführung bei.
- Als selbstständige Rechtsfachleute arbeiten sie im Auftrag von Kanzleien, Untenehmen oder Privatpersonen.
Zulassungsbedingungen
Zum Diplomstudium an der Höheren Fachschule für Recht werden Sie zugelassen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Abschluss auf Sekundarstufe II
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Kaufmann/-frau Profil B, E oder M
- Eidgenössisch anerkannter Abschluss einer Handelsmittelschule
- Maturitätszeugnis mit Schwerpunktfach Wirtschaft
- Anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und Berufsprüfung Polizist/-in mit eidgenössischem Fachausweis
- Anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und kaufmännisch/betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung auf Tertiärstufe mit formalem Abschluss (technische Kaufleute, dipl. Betriebswirtschafter/-in HF u.a.)
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach der Grundbildung
- Ausübung einer mindestens 50%-Berufstätigkeit, in welcher Rechtsfragen behandelt werden. Folgende Tätigkeitsfelder werden anerkannt (in Einzelfällen kann «sur dossier» entschieden werden): Klein- und Mittelbetriebe (KMU), Polizei, Untersuchungsrichteramt, Staatsanwaltschaft, Bank- und Versicherungswesen, Treuhandwesen, Anwaltskanzlei, Gemeindeverwaltung, kantonale Verwaltung.