Vorteile und Perspektiven
Die Berufsprüfung HR-Fachfrau/HR-Fachmann ist in drei Fachrichtungen möglich: Betriebliches Human Resources Management, Öffentliche Personalvermittlung und -beratung sowie Private Personalvermittlung und -verleih.
- HR-Fachleute mit Fachrichtung betriebliches Human Recources Management sind in privaten Unternehmen oder in öffentlich rechtlichen Organisationen tätig. Sie arbeiten je nach Unternehmensgrösse als Generalisten oder als Spezialisten.
- HR-Fachleute mit Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung arbeiten als Berater:innen in öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
- HR-Fachleute mit Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih arbeiten bei privatrechtlichen Personalvermittlungen oder bei Personalverleihern.
Die HSW Freiburg und die WKS KV Bildung bieten nur die erste Fachrichtung Betriebliches Human Resources Management an.
Die HSW Freiburg und die WKS KV Bildung bereiten Sie nicht nur gezielt auf die eidgenössische Prüfung vor, sondern vermittelt Ihnen auch das Rüstzeug, damit Sie als qualifizierte Fachperson in allen Fragen des HR überzeugen können. Wir richten uns nach dem eidgenössischen Prüfungsreglement und berücksichtigen dieses bei der Wahl der Unterrichtsfächer. Aktuelle Themen und Beispiele aus der Praxis begleiten den theoretischen Unterricht.
Ihre Vorteile:
- Gezielte Prüfungsvorbereitung durch Lernerfolgskontrollen und Prüfungssimulationen.
- Zwei Abschlüsse sind möglich: zusätzlich dem eidg. Fachausweis HR-Fachfrau/HR-Fachmann erlangen Sie ein CAS dank der Kooperation zwischen der HSW-FR und der WKS KV Bildung Bern.
- Falls Sie die Bedingungen für den eidg. Berufsprüfung nicht erfüllen, können Sie sur dossier zum Bildungsgang CAS HR-Fachfrau/HR-Fachmann zugelassen werden.
Zielpublikum
Mitarbeitende mit mindestens zwei Jahren Erfahrung in einer der Fachrichtungen Betriebliches Human Resources Management, Öffentliche Personalvermittlung und -Beratung oder Private Personalvermittlung und -verleih, die ihre Kompetenzen in allen HR-Belangen vertiefen wollen und einen nächsten Karriereschritt anstreben. HR-Interessierte, die ein CAS in dieser Fachrichtung erlangen wollen.
Zulassungsbedingungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt, die Zertifikatsprüfung Personalassistent/-in erfolgreich abgelegt hat und vier Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (oder gleichwertigem Abschluss), wovon mindestens zwei Jahre Fachpraxis in der jeweiligen Fachrichtung, nachweisen kann.
Wer ausschliesslich das CAS HR-Fachfrau/HR-Fachmann absolvieren will, kann sur dossier zum Bildungsgang zugelassen werden.