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Null Toleranz!

Eine Hand auf Ihrem Oberschenkel oder eine schlüpfrige Bemerkung im Pausenraum? Sexuelle Belästigung ist ein tabubelastetes Thema und Opfer wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. War das ein Kompliment oder bereits sexuelle Belästigung? Sexuelle Belästigung beginnt da, wo Sie sich sexuell belästigt fühlen – und ist am Arbeitsplatz verboten.

Suggestive Gesten, sexistische Sprüche, schlüpfrige Witze, Sexgeschichten, Bemerkungen zur sexuellen Attraktivität, E-Mails mit sexistischem Inhalt, wiederholte, unerwünschte Einladungen, Betatschen, Kneifen etc. bis hin zum sexuellen Übergriff – werden nicht geduldet. Dennoch: Scham und Angst vor Konsequenzen lassen Opfer gerne schweigen. 

Sexuelle Belästigung wird nicht toleriert – betroffene Personen werden geschützt. Wer sexuell belästigt, hat mit Sanktionen – bis hin zur fristlosen Entlassung – zu rechnen. Und das zu Recht!

 

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  • Die verwaltungsexterne Ansprechstelle Movis steht allen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch kostenlos zur Verfügung.
  • Die Movis ist während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche für Beratungsanliegen, Auskünfte und Terminvereinbarungen telefonisch erreichbar.
  • Movis untersteht auch gegenüber der kantonalen Verwaltung der Schweigepflicht.

Verwaltungsexterne Ansprechstelle