Professional Bachelor & Professional Master
Was bedeutet diese beiden Zusätze genau?
Die Schweiz führt die neuen, international verständlichen Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master in der höheren Berufsbildung ein. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten am 24. Juni 2026 beschlossen, die Regelung gilt ab dem 1. Oktober 2026. Damit erhält die höhere Berufsbildung auf Tertiärstufe mehr Sichtbarkeit, Anerkennung und Vergleichbarkeit im In- und Ausland.
Weitere Informationen des Bundes: Medienmitteilung vom 24. Juni 2026
Warum diese Reform?
Die Schweiz hat einen starken dualen Bildungsweg – mit praxisorientierten und hochqualifizierten Fachkräften. Trotzdem fehlte bislang im Ausland oft die klare Verständlichkeit der Schweizer Berufsabschlüsse. Das führt dazu, dass Fachkräfte im Ausland schlechter eingeordnet werden oder HR-Systeme diese Qualifikationen nicht korrekt erfassen. Für dich als Berufsperson bedeutet der Professional Bachelor oder Master also mehr Sichtbarkeit, mehr Anerkennung und bessere Vergleichbarkeit im internationalen Umfeld.
Titelzusätze ab 1. Oktober 2026 (nicht vorher)
Die Titel Professional Bachelor und Professional Master sind Zusatzbezeichnungen für Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Sie zeigen, dass eine Weiterbildung auf tertiärem Niveau absolviert wurde und machen die Qualifikation auch international besser verständlich.
Professional Bachelor
Den Titel Professional Bachelor erhalten Personen, die eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis oder ein Diplom einer Höheren Fachschule (HF) erfolgreich abgeschlossen haben.
Beispiele:
- Marketingfachfrau mit eidg. Fachausweis = Marketingfachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- dipl. Betriebswirtschaftler:in HF = dipl. Betriebswirtschaftler:in HF, Professional Bachelor
Professional Master
Der Titel Professional Master ist für Absolventinnen und Absolventen einer höheren Fachprüfung (HFP) vorgesehen. Diese gilt als höchste Stufe der höheren Berufsbildung.
Beispiele:
- eidg. Diplom Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling = eidg. Diplom Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling, Professional Master
- Sozialversicherungsexpert:in mit eidg. Diplom = Sozialversicherungsexpert:in mit eidg. Diplom, Professional Master
Häufige Fragen
Gibt es den Professional Bachelor / Master auch rückwirkend?
Ja. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, dass die neuen Titel auch für Personen gelten, die ihren Abschluss bereits vor 2026 gemacht haben, sofern es sich um einen anerkannten Abschluss der höheren Berufsbildung handelt.
Du darfst den Titel ab dem 1. Oktober 2026 führen, wenn du:
- einen eidgenössischen Fachausweis hast→ Professional Bachelor
- ein HF-Diplom haben → Professional Bachelor
- eine Höhere Fachprüfung (HFP) abgeschlossen haben → Professional Master
Weitere Informationen des Bundes: Medienmitteilung vom 24. Juni 2026
Wie kann ich mein Diplom anpassen lassen?
Inhaberinnen und Inhaber eines HF-Diploms, welches vor dem 01.10.2026 erworben wurde, können beim SBFI die nachträgliche Abgabe eines Diplomzusatzes beantragen. Diplomzusätze mit dem neuen Titelzusatz «Professional Bachelor» werden ab Oktober 2026 gegen eine Gebühr von CHF 80.00 ausgestellt.
Ist der Professional Bachelor ein akademischer Bachelor?
Nein. Er signalisiert zwar dasselbe Kompetenzniveau wie ein akademischer Bachelor (Tertiärstufe), der Weg dorthin ist aber berufspraktisch und nicht akademisch.
Wichtig: Diese Titel ersetzen keine akademischen Grade wie z. B. Bachelor oder Master einer Fachhochschule oder Universität, sondern ergänzen die bestehenden beruflichen Qualifikationen mit einem international verständlichen Label.
Wo und wie kann ich diese Zusätze verwenden?
Ab dem 1. Oktober 2026 darfst du den entsprechenden Titelzusatz automatisch führen, sofern du den dazugehörigen Abschluss erworben hast. Die Verwendung ist beispielsweise im Lebenslauf oder auf LinkedIn möglich und erfordert weder einen Antrag noch eine Nachprüfung, Anmeldung oder ein neu ausgestelltes Diplom.
Ich absolviere momentan gerade einen Lehrgang, muss ich etwas machen?
Nein, bei laufende oder neuen Absolvent:innen wird der Zusatz künftig automatisch eingetragen.