
SSK Spezialkurs
Bewegliches Privatvermögen
Kursbeschreibung
Dieser Kurs wird Personen aus dem Bereich Wertschritenkontrolle angeboten; ist aber auch für andere Interessierte offen. Eines der Lernziele ist für Erträge aus beweglichem Privatvermögen wie Zinsen aus Guthaben, Beteiligungsertrag, Nutzung beweglicher Sachen, Einkünften aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen sowie aus Immateriellen Gütern die Steuerfolgen zu bestimmen.
Auskünfte & Beratung
ssk@wksbern.ch
Ausbildungskoordinator SSK
Christoph Eggenschwiler
Generelles
Durchführung
Dieser Spezialkurs wird alle zwei Jahre angeboten. Die nächste Durchführung wird im 2023 stattfinden. Die Kurse werden im Januar 2023 zur Anmeldung offenstehen.
Zielpublikum
Personen aus dem Bereich der Wertschriftenkontrolle und andere interessierte
Personen.
Dauer (Anzahl Lektionen)
12 Lektionen
Lernziele
Für Erträge aus beweglichem Privatvermögen wie Zinsen aus Guthaben, Beteili-gungsertrag, Nutzung beweglicher Sachen, Einkünften aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen sowie aus Immateriellen Gütern unter Berücksichtigung allfälliger Gewinnungskosten die Steuerfolgen bestimmen.
Besondere Fälle des beweglichen Privatvermögens wie indirekte Teilliquidation, Transponierung und gewerbsmässiger Wertschriftenhandel erkennen sowie den steuerbaren Ertrag bestimmen.
Die Schnittstellen zur Pauschalen Steueranrechnung (Modul 10, Kurs SSK I) und zu den Mitarbeiterbeteiligungen (Modul 6, Kurs SSK II A) aufzeigen.
Zielerreichnung
Vorbereitendes Selbststudium der Theorie und Lösen der Fallbeispiele im Hinblick auf den Unterricht.
Im Unterricht werden Theorie gefestigt und die Lösungen der Fallbeispiele vertieft besprochen. Dabei werden zwei Praxisfälle zu den Mitarbeiterbeteiligungen in Gruppen erarbeitet.
Details
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung kann durch die Teilnehmenden oder Gemeinde- resp. Kantonalen Steuerämter direkt erfolgen (Status Bewerber).
Die Anmeldung zu den Kursen ist jedoch nach Vereinbarung mit den zuständigen Vorgesetzen zentral über die kant. Steuerverwaltungen resp. die Eidg. Steuerverwaltung zu bestätigen (Status Teilnehmer). Erst dann ist die Anmeldung definitiv.