
SSK Spezialkurs
Steuerliche Buchprüfung
Kursbeschreibung
Dieser Kurs wird Personen empfohlen, die Fälle von SE / JP veranlagen. Im Kurs SSK III ist das Modul Pflichtkonsum. Zu den Lernzielen gehört unter anderem das Ziel, den Gegenstand und die gesetzlichen Grundlagen der steuerrechtlichen Buchprüfung zu erläutern.
Auskünfte & Beratung
ssk@wksbern.ch
Ausbildungskoordinator SSK
Christoph Eggenschwiler
Generelles
Allgemeines
Es handelt sich um das bestehende Modul, welches im Kurs SSK III integriert und dort Pflichtkonsum ist.
Durchführung
Dieser Spezialkurs findet jährlich statt und wird das nächste Mal im Herbst 2022 angeboten. Die Kurse werden ca. im Mai 2022 zur Anmeldung offenstehen..
Zielpublikum
Personen aus den Veranlagungsbereichen der Selbständigerwerbenden und der Juristischen Personen.
Dauer (Anzahl Lektionen)
12 Lektionen
Lernziele
Ziel, Gegenstand und gesetzliche Grundlagen der steuerrechtlichen Buchprüfung im Unterschied zur handelsrechtlichen Buchprüfung erläutern und fallbezogen sowie kontobezogen die Prüfungsschwerpunkte, die Prüfungsmethoden und die Prüfungshandlungen bestimmen und in konkreten Fällen die Verletzungen der handelsrechtlichen Buchführungspflichten und der steuerlichen Bewertungs- und Gewinnermittlungsvorschriften beurteilen.
Zielerreichnung
Vorbereitendes Selbststudium der Theorie und Lösen der Fallbeispiele des Moduls „Die steuerliche Buchprüfung“ (SSK III) im Hinblick auf den Unterricht sowie des Moduls „Grundsätze der Rechnungslegung“ (SSK II B).
Im Unterricht wird die Theorie des Moduls „Die steuerliche Buchprüfung“ gefestigt; insbesondere werden aber die diesbezüglichen Fallbeispiele vertieft besprochen.
Details
Kursorte und Daten
Kursort | Datum |
Bern | Montag, 31.10. + 07.11.2022 |
Zürich | Montag, 21. + 28.11.2022 |
Lausanne | Mittwoch 5., + Dienstag, 11.10.2022 |
Unterlagen
Grundsätze der Rechnungslegung (wird als gelesen vorausgesetzt) | Modul 4 aus Kurs SSK II B |
Die steuerliche Buchprüfung (wird unterrichtet) | Modul 12 aus Kurs SSK III |
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung kann durch die Teilnehmenden oder Gemeinde- resp. Kantonalen Steuerämter direkt erfolgen (Status Bewerber).
Die Anmeldung zu den Kursen ist jedoch nach Vereinbarung mit den zuständigen Vorgesetzen zentral über die kant. Steuerverwaltungen resp. die Eidg. Steuerverwaltung zu bestätigen (Status Teilnehmer). Erst dann ist die Anmeldung definitiv.