Der Bildungsgang richtet sich an Personen, die mit dem Finanz- und Rechnungswesen einer Gemeinde vertraut sind; angehende Bernische Finanzverwalterinnen und Finanzverwalter.
Zur Diplomprüfung werden Teilnehmer/-innen zugelassen, die den Bildungsgang regelmässig besucht haben und über den Fachausweis für Tätigkeiten in bernischen/für bernische Gemeinden gemäss Reglement vom 12.05.1999 verfügen
oder die Abschlussprüfung des Grundkurses gemäss Reglement vom 26.07.1989 über die Weiterbildung des bernischen Gemeinde- und Staatspersonals bestanden haben. Als regelmässiger Besuch gilt eine Anwesenheitsquote von mindestens 80%. Diplomierte Bernische Gemeindeschreiber und diplomierte Bauinspektoren nach Reglement 2001 sind in den übrigen Fachgebieten gemäss
Art. 16 des Prüfungsreglements vom Unterricht (im 1. Semester) und den Prüfungen befreit.
Über die Zulassung zum Bildungsgang entscheidet das
Prüfungsreglement Art 8. und die Ausbildungskommission Finanzverwalter.
Nach erfolgreichem Abschluss wird der Titel
Bernische Finanzverwalterin/Bernischer Finanzverwalter erteilt.
Sie können das
Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt dem Sekretariat zustellen. Die Anmeldung für das Führungssemester erfolgt über das
Bildungszentrum für Wirtschaft und Verwaltung Bern-Wankdorf.