Qualifikationsverfahren
Qualifikationsbereich berufliche Praxis
Im Laufe der Ausbildung werden 32 Leistungsziele in Betrieb und ÜK beurteilt. Die Beurteilung wird im Kompetenzendiagramm abgebildet. Es können maximal 81 Punkte erreicht werden.
Das Qualifikationsverfahren besteht aus einem Qualifikationsgespräch, in dem das Kompetenzendiagramm überprüft wird. Hier sind maximal 42 Punkte möglich.
|
Was
|
Wie und Wann
|
Bewertung
|
|
Kompetenzendiagramm
|
In Betrieb und ÜK im Laufe der Ausbildung
|
max. 81 Punkte
|
|
Qualifikationsgespräch
|
auf der Grundlage des Kompetenzendiagramms im Rahmen des Qualifikationsverfahrens
Dauer: 30 Minuten
|
max. 42 Punkte
|
Bestehensnorm Qualifikationsbereich berufliche Praxis: Total mindestens 100 Punkte
Qualifikationsbereiche schulische Bildung und begleitete fächerübergreifende Arbeit
Die Lernenden verfassen im 3. Semester eine begleitete fächerübergreifende Arbeit (BFA). Diese Arbeit wird mit einer Note bewertet.
In den Fächern IKA, WG sowie Standardsprache (Deutsch) bilden die Zeugnisnoten aller 4 Semester die Grundlage für die Erfahrungsnote.
In jedem der drei Fächer IKA, WG sowie Standardsprache (Deutsch) findet eine schriftliche Schlussprüfung von 60 Minuten Dauer statt.
|
Was
|
Wie und Wann
|
Bewertung
|
|
begleitete fächerübergreifende Arbeit
|
im Laufe des 3. Semesters basierend auf den Leistungszielen IKA, WG sowie Deutsch
|
ganze oder halbe Note
|
|
Erfahrungsnote
|
Durchschnitt aller Semesterzeugnisnoten
1.-4. Semester in den Fächern IKA, WG sowie Deutsch
|
auf eine ganze oder halbe Note gerundet
|
|
Schlussprüfung
|
Qualifikationsverfahren
schriftliche Schlussprüfungen in den drei Fächern IKA, W und G sowie Deutsch
Dauer pro Prüfung: 60 Minuten
|
auf eine Dezimalstelle gerundetes Mittel der drei Prüfungsnoten
|
Bestehensnorm Qualifikationsbereich schulische Bildung und BFA: Schulische Schlussnote 4 oder höher. Die schulische Schlussnote entspricht dem auf eine Zehntelsnote gerundeten Durchschnitt der BFA, der Erfahrungsnote und der Note für die schulische Schlussprüfung.