Für das
Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Promotion. In den folgenden Fächern finden schriftliche (s) und/oder mündliche (m) Berufsmaturitätsprüfungen statt: Deutsch (s + m), Französisch (s + m), Englisch (s + m), Wirtschaft und Recht (s), Geschichte und Staatslehre (m), Mathematik (s) und Finanz- und Rechnungswesen (s).
In den Fremdsprachen werden die erzielten Leistungen bei den Sprachdiplomprüfungen Französisch (DELF B2) und Englisch (First Certificate in English FCE) in Noten umgerechnet und als Prüfungsnoten gezählt.
Im Verlaufe der Ausbildung ist eine
interdisziplinäre Projektarbeit zu schreiben, die für den Abschluss mitzählt.
Wer die Prüfungen nicht bestanden hat, kann sie frühestens nach einem Jahr wiederholen. Bei
Wiederholungen werden nur jene Fächer geprüft, in denen an der ersten Prüfung eine ungenügende Fachnote erzielt wurde. Es ist nur eine Wiederholung möglich.