In den Fremdsprachen werden die erzielten Leistungen bei den Sprachdiplomprüfungen Französisch (DELF B2) und Englisch (First Certificate in English FCE) gemäss Vorgaben der Eidg. Berufsmaturitätskommission (EBMK) in Noten umgerechnet und als Prüfungsnoten gezählt.
Fremdsprachenaufenthalte werden von der Schule angeboten; sie sind fakultativ.
Die Lernenden haben am Schluss ihrer Ausbildung eine
interdisziplinäre Projektarbeit zu verfassen, die sowohl für die BM-Prüfung als auch für das Fähigkeitszeugnis (FZ) zählt.
Damit das Berufsmaturitätszeugnis ausgestellt werden kann, müssen zudem die Bedingungen für das Bestehen des
Qualifikationsverfahrens QV Kaufmann/Kauffrau (E-Profil) gemäss entsprechendem Reglement erfüllt sein.
Wer die Prüfungen nicht bestanden hat, kann sie frühestens nach einem Jahr wiederholen. Bei Wiederholungen werden nur jene Fächer geprüft, in denen an der ersten Prüfung eine ungenügende Fachnote erzielt wur-de.
Wer die BM-Prüfung nicht bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, sofern die Bedingungen für das Bestehen der Lehrabschlussprüfung erfüllt sind. Die BM-Prüfung kann ein Mal wiederholt werden. Wird zur Vorbereitung der Prüfungswiederholung der ordentliche Berufsmaturitätsunterricht besucht, so werden die neuen Zeugnisnoten als Erfahrungsnoten für die Berechnung der Fachnoten berücksichtigt.